Hazel und Mary Lou begleiten Frau Jungherz abwechselnd im Unterricht. Frau Jungherz hat mit beiden Tieren eine Therapiehundeteam-Ausbildung durchlaufen. Welchem Zweck diese tiergestützte Pädagogik dient, kann in dem folgenden Konzept nachgelesen werden.
Freiwillige Auflagen, denen sich die Alexanderschule als Mitglied des ThM e.V. und die HundeführerInnenteams des schulhundwebs verpflichten!
Die Alexanderschule geht eine Selbstverpflichtung zu folgenden Punkten ein:
Ausbildung des Teams, Hygienebestimmungen und Einsatz des Schulhundes
Ausbildung
Die Ausbildung der Schulhunde erfolgt immer im Team Hund/HundeführerIn, bei der der Hund als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt lebt.
Ein Grundgehorsam auf dem Niveau der Begleithundeprüfung oder des Hundeführerscheins und eine gute Teambildung zwischen Hund und HundeführerIn sind neben bestimmten charakterlichen Eigenschaften Grundvoraussetzung für die spezielle Qualifikation des Hundes.
Kenntnisse über die Körpersprache bei Hund und Mensch, und das Lernverhalten bei Hunden sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.
Der/die HundeführerIn nimmt regelmäßig am Austausch zur Hundegestützten Pädagogik in speziellen Weiterbildungen oder mit qualifizierten Vereinen, Hundeschulen, Arbeitskreisen oder Fachleuten zum Thema teil. Dabei ist es wichtig, dass PädagogInnen mit längerer praktischer Erfahrung im Bereich Hupäsch involviert sind.
Der Umgang mit dem Hund hat liebe- und respektvoll zu erfolgen, eine gute Teambindung muss gegeben sein. Der/die HundeführerIn muss die Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Kindern und dem Tier zu erkennen und muss in der Lage sein, den Hund aus Stress- und Belastungssituationen sofort herauszuholen.
Hygienebestimmungen
Gesundheitsattest des Tierarztes, der eine gute Allgemeinverfassung, regelmäßige Entwurmung oder/und Kotproben, vorgeschriebene Impfungen und Ektoparasitenprophylaxe attestiert.
Der Hund darf keinen Zugang zur Küche erhalten, in der Lebensmittel zubereitet werden.
Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss in der Klasse gegeben sein.
Ein Desinfektionsmittel und geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen muss vorhanden sein.
Gefäße (Wasserschüssel, Futternapf), Spielzeug, Hundedecken, -geschirr, -tücher etc. werden in einem getrennten Schrank, Schubladen oder Behältern aufbewahrt und regelmäßig gereinigt.
Einsatz
Der Einsatz der Schulhunde erfolgt nur im Team Hund/HundeführerIn.
Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen des Pädagogen, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
VOR dem ersten Einsatz liegt eine schriftliche Versicherungsbestätigung der Tierhalterhaftpflicht vor, aus der ersichtlich wird, dass die Versicherung über den Einsatz des Hundes in der Einrichtung informiert ist.
Quelle: www.schulhundweb.de